Newsletter Anmeldung ×

Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.
🎉   Geartester X-DAYS     14.-26.05.2024   🎉
Sei dabei - Jetzt bewerben

Fallenjagd

Fallenjagdtipp - Fallenverblendung

Fallenjagdtipp - Fallenverblendung

Hallo, von mir ein kleiner Geartest-Tipp zur Fallenjagd. Das Verblenden einer Falle mit Mist (ide...
Kastenfalle für Waschbär, Katzen & Co

Kastenfalle für Waschbär, Katzen & Co

Die Waschbären überrennen unsere Kirrungen und wenn einen 10 maskierte Augenpaare auf der Wildkam...
DIY Akkubefestigung für Trapmaster Akku

DIY Akkubefestigung für Trapmaster Akku

Irgendwo in den Tiefen des Geartester Archivs findet sich ein Artikel von mir zu den Fallenmelder...
Weitere Berichte

Wer Raubwild in seinem Revier bejagen möchte muss kreativ sein und sich fragen welche Methode am geeignetsten ist. In den meisten Fällen gestaltet sich hierfür die Fallenjagd als effektivstes Mittel.

Mittlerweile gilt es nicht nur den Bestand von einheimischen Arten wie dem Fuchs und Dachs zu kontrollieren - auch die Dezimierung von invasiven Arten wie Waschbär und Marderhund spielen aufgrund deren immer weiteren Verbreitung eine zunehmend wichtige Rolle.


Wer darf die Fangjagd ausüben?

In Deutschland wird die Regelung zur Ausübung der Fangjagd im jeweiligen Landesjagdrecht festgelegt. In aller Regel darf der Jagdausübungsberechtigte die Fallenjagd ausüben. Neben einem gültigen Jagdschein ist auch ein erfolgreich abgeschlossener Fallenjagdlehrgang Voraussetzung für die Fangjagd. 

Das Fangen von Kleinwild wie z.B. Marder, Wildkaninchen, Waschbär oder auch Fuchs darf in vielen Bundesländern der Grundstückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte ohne entsprechenden Fallenlehrgang auf befriedeten Grundstücken durchführen. Je nach Bundesland benötigt der Grundstückseigentümer hierfür eine Genehmigung. Auch das Töten des gefangen Wildes ist mit einem entsprechenden Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz möglich. 



Welche Fallen sind erlaubt?

Welche Fallen für die Fangjagd in Deutschland erlaubt sind, hängt vom jeweiligen Jagdgesetz des Bundeslandes ab. In den meisten Fällen sind alle lebend unversehrt fangenden Fallen für die Fallenjagd einsetzbar. Zu den lebend unversehrt fangenden Fallen zählen Wieselwippbrett, Marderbunker, Kastenfalle, Kofferfalle, Betonrohrfalle und Spezialfallen wie die Weka Invasiv, Berners Brett, oder Rieselfelder Blockaderohr. Aber auch Schlagfallen sind unter bestimmten Vorraussetzungen in einigen Bundesländern erlaubt.

Darüber hinaus ist je nach Landesrecht verpflichtend, einen elektronischen Fallenmelder für die Fangjagd zu verwenden. Zusätzlich müssen in Schleswig Holstein alle Fallen angemeldet sein und sich einer Fallen-TÜV Prüfung unterziehen.

Fallenmelder von MinkPolice
Fallenmelder von CatchAlive


Wie fängt man am besten einen Fuchs?

Am besten fängt man einen Fuchs mit der Betonrohfalle. Ganz besonders Altfüchse fängt man in der Regel (Ausnahmen gibt es natürlich reichlich) nur mit einer hochwertigen Betonrohrfalle zuverlässig. Daneben eignen sich auch Kofferfallen oder aber auch sehr große Kastenfallen auf einem Zwangswechsel, die Effektivität reicht aber in der Regel nicht an eine gute Betonrohrfalle heran.

Betonrohrfalle am Zwangswechsel

Neben einer guten Falle ist auch der Standort ein entschiedenes Kriterium. Gute Standorte für Fallen sind z.B. an Gewässern wie Flüssen oder Bächen und an oder in Hecken. Generell ist es ratsam, sich genau die Geländestruktur anzuschauen und sich an Elementen wie Hecken, Gräben oder Flüssen zu orientieren bevor man eine Falle im Revier einrichtet.


Wie fängt man einen Waschbär?

Waschbären zu fangen stellt den Jäger prinzipiell vor keine besonders große Herausforderung. Das Fallenmodell spielt für Waschbären annähernd keine Rolle, da sie sehr neugierig sind und überall hineingehen.

Als Köder für Waschbären eignen sich besonders gut süße Köder wie Obst, Gebäck oder sogar Schokolade. Der schwierige Teil ist es, den Waschbären in der Falle zu behalten, denn die sind extrem geschickt, intelligent und sozial genug, um sich gegenseitig zu helfen. Die zum Einsatz kommende Falle muss also unbedingt “waschbärsicher” sein. In aller Regel kann das durch zwei unabhängige Sicherungen an der Falle erreicht werden, wie z.B. bei der klassischen Kastenfalle durch zwei nicht verbundene Sicherungslatten je Falltür.


Sind Schlagfallen erlaubt?

In einigen Bundesländern ist die Jagd mit Schlagfallen wie dem Schwanenhals oder der Eiabzugsfalle verboten. In den Bundesländern, in denen der Einsatz von Schlagfallen erlaub ist, gibt es spezielle Regelungen zu der Mindest-Klemmkraft in Newton und der Größe der Schlagfalle. Generell gilt, dass Schlagfallen ausschließlich auf Zug auslösen dürfen und nicht auf Druck wie beispielsweise das klassische Tellereisen. Auch der Ort und die Art und Weise wie eine Schlagfalle aufzustellen ist, damit nur ein selektiver Fang möglich ist und keinerlei Gefährdung von der Falle ausgehen kann.



Videos zum Thema Fallenjagd

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Mehr erfahren