Hallo Geartestleser,
ich habe schon einige Ausrüstungsgegenstände vorgestellt, die ich für die Fang- und Fallenjagd benutze.
Sobald sich die gefangene Kreatur im Abfangkorb befindet, kommt das finale Ende. Darüber habe ich mir natürlich im Vorfeld Gedanken gemacht.
Nach meinen eigenen Vorstellungen wollte ich keine neue Waffe (Kurzwaffe, Büchse) aus Platz-, Praktikabilitäts- und Kostengründe kaufen. Die Idee war die Nutzung einer vorhanden, kombinierten Jagdwaffe, hier eine Bockbüchsflinte (12/70 und 22.Hornet) und die mögliche Umsetzung fand ich in dem Fangschußgeber der Firma Lothar Walter.
Bei dem Lothar Walter Fangschussgeber handelt es sich um einen gezogenen Einstecklauf für den Fangschuß auf kurze Entfernung für Raubwild bei der Fallen- und Baujagd (beim Einschlag) mit der balgschonenden, kleinkalibrigen Patrone (hier: Kaliber .22 aus Kaliber 12, zahlreiche andere Kaliberauswahlmöglichkeiten, http://triebel-shop.com/index.php?cPath=857_874 ).
Der kurze Einstecklauf kann geladen in der Tasche getragen und bei
Bedarf schnell wie eine Patrone eingesetzt und abgeschossen werden.
Der praktische Einsatz hat sich für mich bewährt. Natürlich ist der Kleinkaliberschuß leiser, kostengünstiger und balgschonender. Ich benötige nur noch eine Waffe für den Pirschgang und die Fallenkontrolle dank des Einstecklaufs von Lothar Walter (Fangschuß und Schußmöglichkeit z.B. für die günstig sitzende Rabenkrähe).
Folgende Vorteile bietet der Einstecklauf / Fangschussgeber:
- keine Eintragung in WBK notwendig
- kein Voreintrag z.B. wie bei Kurzwaffe notwendig
- Nutzung der vorhanden Büchsen, Flinten, aber auch Kurzwaffe (zahlreiche Kaliber möglich)
- Fallenkontrolle und Pirschgang mit einer Waffe möglich
- balgschonend
- kostengünstig.
Preis 71,00 Euro zum Beispiel im Triebel Shop ( http://triebel-shop.com/index.php?cPath=857_874 )
Waidmannsheil
Dreispross
(Vor dem Versand muss die Waffenbesitzkarte mit einer Waffe im Ausgangskaliber vorgelegt werden.)
Kommentare
Hallo Dreispross,
bin grade beim Stöbern auf diesen (etwas älteren) Artikel von dir gestoßen.
Ich dachte das Fangschussgeber nach der Änderung des Waffengesetzes 2003 wie Einsteckläufe in die WBK eingetragen werden müssen?
Danke ...
Weidmannsheil
Micha
Einsteckläufe werden nicht in die WBK eingetragen.. Es ist lediglich der legale Besitz des Mutterkalibers" erforderlich, um diesen besitzen zu dürfen.
@Timo Nachnahme Absolut richtig. Waidmannsheil Euch beiden...