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Leider kommt es immer wieder vor, dass Wölfe im Straßenverkehr durch Kraftfahrzeuge getötet werden. Darüber hinaus kommt es gelegentlich dazu, dass ein Wolf mit einem KFZ kollidiert, aber nicht dabei stirbt, sondern schwer verletzt wird. Da der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz strengstens geschützt ist, dürfen weder Jäger noch Polizisten den leidenden Wolf direkt am Fundort durch einen Pistolen- oder Gewehrschuss unmittelbar töten, um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Über Managementpläne muss geregelt sein, wie in einem solchen Moment zu verfahren ist, ohne das Tier langem Leid auszusetzen.
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