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Jagdausübung in Zeiten von Corona

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Spätestens seit dem 23. März ist das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland einschneidenden Beschränkungen unterworfen. An diesem Tag wurde ein weitreichende Einschränkungen beinhaltendes Kontaktverbot von der Bundesregierung verkündet, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

In unserer Eigenschaft als Jäger sind wir davon auch betroffen, so sind gesellschaftliche Zusammenkünfte um die Jagd, darunter auch Gesellschaftsjagden, bis auf Weiteres untersagt.

Obwohl die Einzeljagd (alleine oder mit Personen die im gleichen Haushalt leben) bisher noch nicht untersagt wurde, gibt es Bestrebungen von behördlicher Seit diese einzuschränken. So empfahl das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg den Unteren Jagdbehörden am 22. März eine erzwungene Unterbrechung der Jagd bis zum 05. April. 

Die Empfehlung für dieses Verbot wurde zwar schon einen Tag später wieder zurückgezogen, weil die Jagdausübung gerade in Zeiten der ASP als triftiger Grund gilt, die Wohnung zu unterlassen, allerdings sind die vielseitigen Einschränkungen im öffentlichen Raum auch für Jäger zu spüren:

Indirekte Einschränkungen

Bundesweit mussten Schießstände ihren Betrieb bis auf Weiteres unterbrechen. Wer derzeit seine Waffe einschießen muss oder einen Schießnachweis benötigt hat derzeit das Nachsehen.

Wer aktuell Waffen und Munition kaufen möchte sieht sich ebenso mit Schwierigkeiten konfrontiert, denn neben den Schießständen haben auch die meisten Büchsenmacher und Waffenhändler ihre Geschäfte geschlossen. Darüber hinaus scheint Toilettenpapier derzeit nicht das einzige Produkt zu sein welches von Hamsterkäufen betroffen ist, auch Munition ist unter Umständen schwer erhältlich, gerade von amerikanischen Herstellern.

Einkaufen trotz geschlossener Geschäfte

Eine Möglichkeit, weiterhin Munition und Ausrüstung zu finden bietet unsere Suchfunktion Gunfinder, bei welcher, neben anderen Filtern, auch ausschließlich nach verfügbaren Angeboten gefiltert werden kann.

Wer lieber direkt mit dem Händler in Kontakt treten will, kann in unserem Verzeichnis unter https://www.gunfinder.de/haendler/suche nach Händlern in seiner Umgebung suchen und dort die Kontaktdaten direkt heraussuchen.

Den meisten Jägern und Händlern ist zwar bekannt, welche Arten der Erwerbsberechtigungen es gibt und zu welchem Erwerb sie befähigen (eine kurze Übersicht findet sich hier), allerdings stellt die digitale Abfrage für viele ein Problem dar. Man kann einem Händler zwar seinen Originaljagdschein oder eine amtlich beglaubigte Kopie schicken, allerdings ist das Dokument dann nicht zur Hand- und wer verschickt schon gerne seinen Jagdschein?

Einfacher ist es, einen Scan per Mail an den Verkäufer zu schicken. Sofern man der ausstellenden Behörde das Recht eingeräumt hat, Informationen über die Gültigkeit an Dritte weiterzugeben kann sich der Verkäufer dort darüber informieren, ob das eingescannte Dokument tatsächlich gültig ist. 

Wer Waffen und Munition sicher verschicken will kann dies von einem darauf spezialisierten Anbieter übernehmen lassen, wobei die meisten Akteure der Branche auf den Anbieter Overnite vertrauen.

Wir unterstützen Händler und Büchsenmacher

Die derzeitige Situation stellt alle Inhaber von Ladengeschäften vor besondere Herausforderungen. Für viele, die angesichts regionaler Bestimmungen gezwungen sind ihre Geschäfte zu schließen, stellen derzeit Online-Kanäle die einzige Möglichkeit dar um Waffen, Munition und Ausrüstung verkaufen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung wie Sie Ihren Verkauf im Internet ausweiten können!

Unsere Kontaktdaten:

Telefonisch: +49 30 549 068 19
E-Mail: hallo@gunfinder.de

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Kommentare

Jürgen P.
Jürgen P.

"Wer derzeit seine Waffe einschießen muss" - das wäre grundsätzlich im Revier möglich (BWaffG § 13 Abs. 6)
"einen Schießnachweis benötigt, beispielsweise zur Verlängerung des Jagdscheines" - dafür benötigt man als Jäger keinen Schießnachweis!

Gunfinder
Gunfinder Händler

Hallo Jürgen! Danke für den Hinweis, hinsichtlich des Schießnachweis ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Was das Einschießen angeht, das kommt auf das Revier an. Einer der Jäger im Gunfinder-Team jagt in einem sehr stadtnahen Revier, wenn dort mehr als vier, fünf Schüsse auf einmal abgegeben werden, steht sofort ein Sondereinsatzkommando auf dem Plan, schon mehrfach dagewesen ;)

Jürgen P.
Jürgen P.

Einschießen im Revier geht tatsächlich in der heutigen Zeit nicht überall!

XXX YYY
XXX YYY

Dann fragt man Jagdfreunde ob man in ihrem Revier die Waffe einschießen kann oder jagt mit der bereits eingeschossenen Waffe mit der man vorher auch gejagt hat.

Aber manche finden für jede Lösung ein Problem.....man man man.....

Wichtiger ist für Leute die ihren Jagdschein verlängern müssen oder Trichinenbeschau benötigen das die Ämter in diesen Zeiten arbeiten.

Jürgen P.
Jürgen P.

@ XXX YYY
Ich weiß ja nicht ob Du mich meintest - aber meine Antwort "Einschießen im Revier geht tatsächlich in der heutigen Zeit nicht überall!" war auf die Aussage "Einer der Jäger im Gunfinder-Team jagt in einem sehr stadtnahen Revier, wenn dort mehr als vier, fünf Schüsse auf einmal abgegeben werden, steht sofort ein Sondereinsatzkommando auf dem Plan, schon mehrfach dagewesen ;)" - ich habe kein Problem gesucht!

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